Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzende/n, dem/der 2. Vorsitzende/n, dem/der Schriftführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei einer der/die 1. Vorsitzende sein muss.