Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, höchstens jedoch aus dem ersten Vorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.