Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftwart. Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils einzeln oder den Kassenwart und den Schriftwart gemeinsam, bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 50 Euro ist jedoch die Vertretung durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam erforderlich.