Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 (m.W.: zweitausend) Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.