Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens aus bis zu vier Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter) und ein bis zwei erweiterte Vorstandsmitglieder. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (Stellvertreter) sind jeweils einzelvertretungsberechtigt; bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 € ist ein Vorstandsmitglied jedoch nur mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam vertretungsberechtigt.