Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus den/die Vorsitzende/n und seinen/ihren Stellvertreter/in sowie seinen/ihren zweiten Stellvertreter/in (Kassierer/in). Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Vertretungsvollmacht hat jedes Vorstandsmitglied allein bis 1.000,00 Euro.