Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Grundstücksverträge und Verträge zur Anmietung von Räumen ist unabhängig von deren finanzieller Höhe die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Ausgenommen hiervon sind einmalige Anmietungen bis zu einer Summe von 1.000,00 Euro.