Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Dekan. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden allein oder einen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Erwerb, Verkauf, Belastung und sonstige Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie Kreditaufnahme von mehr als 5.000,00 EUR bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung.