Vertretungsberechtigter Vorstand sind die vorsitzende Person, die stellvertretend vorsitzende Person, die kassenführende Person und die schriftführende Person. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.