Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden, zugleich SLG-Leiter b) dem Geschäftsführer, zugleich stellvertretendem SLG-Leiter c) dem Schatzmeister d) dem Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der SLG-Leiter, gemeinsam vertreten.