Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellv. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.