Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden sowie ein bis drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter zwingend der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.