Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzende, dem 2. (stellvertretenden) Vorsitzenden, dem 1. Kassierer und dem 1. Schriftführer. Der 1. Vorsitzende oder der 2. (stellvertretende) Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam mit dem 1. Kassierer oder 1. Schriftführer.