Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und bis zu drei Beigeordneten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der/die 1. oder 2. Vorsitzende oder der/die Kassierer/in.