Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften, die eine Verpflichtung des Vereins bis zu 500,00 € im Einzelfall begründen, ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.