Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Dabei muss immer ein von ÜSTRA benanntes Vorstandsmitglied ("ÜSTRA Vorstand I" oder "ÜSTRA Vorstand II") gemeinsam mit einem vom ÜSTRA Betriebsrat benannten Vorstandsmitglied ("Vorstand BR I" oder "Vorstand BR II") handeln.