Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schriftführer/in, der/die Schatzmeister/in und der/die Beisitzer/in. Der/die Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam.