Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Interessenvertreter der Jugend und bis zu drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 500 EUR bis zu 5.000 EUR belasten, bedürfen eines Beschlusses des Vorstandes. Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 5.000 EUR belasten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.