Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2.Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Kassenführer/in und bis zu zwei Beisitzern//innen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die 1 Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.