Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellv. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorastandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.