Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vositzenden und dem Schatzmeister. Jedes Mitglied des Vorstandes ist zur Vertretung des Vereins bis zu einem Betrag von 750,00 Euro allein, darüber hinaus nur zusammen mit einem zweiten Vorstandsmitglied berechtigt.