Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem 1. Schriftführer und dem 2. Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten, wobei der Kassenwart und der Schriftführer nur gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden vertreten darf.