Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, von den einer der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende sein muss und einer der Schriftführer oder Kassenwart.