Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder bestimmen. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.