Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Obmann/Obfrau, dem Schriftführer und dem Kassierer. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.