Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit, dem Finanzsekretär, dem Kassenwart und dem Provost. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte über einen Wert von mehr als 2.000,00 € im Einzelfall der Zustimmung des Beirats des Vereins bedürfen.