Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer sowie dem Schatzmeister. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder, unter denen sich der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender befinden muß, vertreten den Verein gemeinsam