Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten, wobei einer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss.