Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vetreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.