Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.Bei Ausgaben ab einer Höhe von 50,00 EUR ist die Zustimmung des des gesamten Vorstands erforderlich.