Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Verfügungen über das Bankkonto des Vereins ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt.