Vorstand gem. § 26 BGB: 1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte über 10.000,00 EUR und die Verfügung über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.