Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und weiteren Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit dem Verein mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.