Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von unter 50 EUR darf jedes Vorstandsmitglied allein abschließen. Rechtsgeschäfte mit einem Wert ab 2.000 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.