Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die Schriftführerin, der/die Kassenführer/in und zwei gewählte Beisitzer/innen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand darf über die dem Verein zugegangen liquiden Mittel verfügen. Ausgaben, die 1.500,00 EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes. Einmalige Ausgaben über 15.000,00 EUR, sowie Kreditaufnahmen und langfristige Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.