Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des gesamten Vorstandes vorliegt.