Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in (Sekretär/in), dem/der Kassenwart/in und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der/die Vorsitzende ist stets alleinvertretungsberechtigt.