Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Stellvertreter des 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter des 2. Vorsitzenden, dem Kassenverantwortlichen und dem Protokollanten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.