Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Leiter Ausbildung und Zucht der Ortsgruppe (OG LAZ), dem Schriftführer und dem Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der OG LAZ.