Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in (zugleich stellvertretende/der Vorsitzende/der), dem/der Kassenwart/in und zwei Beisitzern. Der Verein wird durch 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten, von denen wenigstens einer/eine der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende ist.