Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schriftwart/in und dem/der Schatzmeister/in. Je zwei Vorstndsmitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.