Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Kassierer/Schriftführer und zwei Beisitzern. Zur Vertretung des Vereins sind der 1. oder der stellv. Vorsitzende gemeinsam mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern berechtigt.