Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der 1. Vizepräsident und der 2. Vizepräsident. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Präsident und der 1. Vizepräsident sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.