Vorstand gem. § 26 BGB: 1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 100,00 EUR belasten, ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Für Grundstücks- und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.