Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist wie folgt beschränkt: Zu Ausgaben über 2.500,00 EUR bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstands.