Der/Die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die 1. Kassenführer/in und der/die 1. Schriftführer/in sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei von ihnen, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die Stellvertreter/in, sind zur rechtsverbindlichen Vertretung des Vereins berechtigt.