Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 10.000,00EUR dürfen nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen werden.