Vorstand gem. § 26 BGB: 1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister und drei Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands,darunter der 1.Vorsitzende oder der 2.Vorsitzende,vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500,00 EUR können nur mit der zustimmung von fünf Vorstandsmitgliedern abgeschlossen werden.