Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitenden, dem/der stellvertretenen Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in, dem/der ersten Schriftführer/in und dem/der zweiten Schriftführer/in. Jeweils zwei, darunter der/die erste Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.