Vorstand gem. § 26 BGB: 1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Schatzmeister und mindestens zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der 1.Vorsitzende und ein anderes Vorstandsmitglied vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte, die den Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.